Die geheime Bedrohung des Internets
Haben Sie schon einmal von ACTA gehört, vom Anti-Counterfeiting Trade Agreement? Vermutlich nicht, obwohl über dieses Thema schon seit zwei Jahren verhandelt wird und trotz Beteiligung der Europäischen Union, was wiederum bedeutet, dass die Verträge auch für Sie bindend sein werden. Grundsätzlich bezieht sich das geplante multilaterale Abkommen auf die Bekämpfung von Produktpiraterie und auf Ideenschutz. Kritiker erkennen jedoch eine deutliche Gefahr, dass es gleichzeitig zu umfassenden Einschränkungen des bislang freien Ideenaustausches im Internet führen könnte.
Als Beginn der Gespräche wird das Jahr 2006 angegeben. Selbst die Namen der Länder, die an den Verhandlungen teilnehmen, sind nicht eindeutig bekannt. Die englische Ausgabe von Wikipedia verweist auf die Europäische Union, Australien, Kanada, Japan, Südkorea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, die Schweiz und die Vereinigten Staaten. Im gleichen Artikel wird auf Informationen verwiesen, die im Jahr 2008 durchgesickert sind. Demzufolge sollen Internet-Serviceprovider für den Inhalt von Webseiten zur Verantwortung gezogen und, ohne richterlichen Beschluss, gezwungen werden können, Informationen über ihre Kunden bekannt zu geben bzw. Webseiten zu schließen. Im März 2010 fanden sich dafür weitere Bestätigungen.
Gewiss stoßen Bestrebungen, intellektuelles Eigentum ebenso zu schützen wie Markenprodukte auf allgemeines Verständnis. Die Gefahr, die hinter den geheimen Verhandlungen jedoch vermutet wird, wäre eine Beschränkung des Informationsflusses. Wie sich während der letzten Jahre deutlich unter Beweis gestellt hat, gelingt es dank des Internets immer öfter, wichtige Details politischer oder wirtschaftlicher Entwicklungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Werden jedoch Möglichkeiten eingeräumt, Webseiten unter Vorwänden kurzfristig abzuschalten, könnte die Verbreitung bestimmter Informationen gehemmt oder sogar gänzlich blockiert werden. Nachdem jeder Betreiber einer Webseite letztendlich von einem Server abhängig ist, konzentrieren sich geplante Restriktionen natürlich auf diese.
Über die genauen Auswirkungen lässt sich vorläufig nur spekulieren. Was jedoch größte Aufmerksamkeit erwecken sollte, ist die allgemeine Geheimhaltung. Immerhin hat das Projekt bereits die achte Verhandlungsrunde hinter sich, die vom 10. bis zum 16. April in Wellington, Neuseeland, ausgetragen wurde. Die nächsten offiziellen Gespräche sollen am 7. Juni in Genf beginnen.
Die wenigen durchgesickerten Informationen führten bereits zu weltweiten Protesten, wobei in erster Linie die mangelnde Transparenz beanstandet wurde. Wie die EU-Kommission am Freitag mitteilte, ist für kommenden Mittwoch, den 21. April, eine teilweise Offenlegung des Entwurfes geplant. Einer Meldung des ORF entsprechend, wurde von einem ursprünglichen Plan Abstand genommen, der beinhaltet haben soll, dass die Medienindustrie das Abschalten von Webseiten fordern hätte können. Allerdings wird auf der Webseite des ORF weiter berichtet: „Inwieweit das Dokument noch die zuletzt im Rahmen der ACTA-Verhandlungen debattierten Regelungen enthält, die Provider für die Inhalte in ihren Systemen haftbar machen sollen und diese zur Kontrolle des Datenverkehrs ihrer Kunden zwingen sollen, bleibt abzuwarten.“ Der kanadische Copyright-Experte Michael Geist schließt jedenfalls nicht aus, dass sich den Servern aufgezwungene Kontrollmechanismen noch immer im Vertragsentwurf befinden könnten.
Sobald Informationen über die zugesagten Veröffentlichungen verfügbar sind, werden wir selbstverständlich darüber berichten. In der Zwischenzeit wäre es begrüßenswert, wenn dieses, sich in Ausarbeitung befindliche, multilaterale Abkommen entsprechende Aufmerksamkeit erregen würde. Die Gefahr, die dem freien Informationsfluss und Meinungsaustausch droht, darf in keinem Fall unterschätzt werden.









