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Die Machenschaften der GEZ

Seit Januar 2015 gibt es die GEZ Gebühr nicht mehr, stattdessen zahlt nunmehr jeder Haushalt eine Haushaltsabgabe.
Und dabei spielt es keine Rolle, ob man tatsächlich über ein Fernsehgerät, ein Radio oder ein sonstiges Empfangsgerät verfügt. Besitzer einer Zweitwohnung zahlen hiermit sogar doppelt.
Jeden Monat 17,50 EUR, 210,00 EUR im Jahr, 2.100,00 EUR in 10 Jahren. Das ist Geld, welches erst einmal verdient werden muss und bedeutet unter Umständen, nicht nur für einen Singlehaushalt, eine unnötige hohe Belastung. Aber wofür, welche Leistung steht dahinter?

Was passiert mit den GEZ Gebühren?

GEZ ist die Abkürzung für Gebühreneinzugszentrale und ist eine Gemeinschaftseinrichtung von ARD-Landesrundfunkanstalten, vom ZDF sowie Deutschlandradio. Die einzige Aufgabe besteht darin, Gebühren einzuziehen.
Bei den meisten Bundesbürgern sträuben sich bei den drei Buchstaben GEZ die Haare. Widerwillen und Wut machen sich breit. Der Grundgedanke aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, dass der Bevölkerung eine unabhängige informative Grundversorgung, frei von staatlichen und wirtschaftlichen Einflüssen, über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, gewährleistet werden sollte, ist schon lange überholt und nicht mehr zeitgemäß. Spätestens seit Einführung der Privatsender stellt sich Frage, warum sich nicht auch ARD und ZDF selbst über Werbung finanzieren können.

GEZ Gebühren sind veraltet

Das Fernsehverhalten der Deutschen hat sich grundlegend geändert, seit die Privatsender mit mehr Unterhaltung und einer eigenen Art der Information Einzug in die Wohnzimmer gehalten haben. Die Privatsender müssen sich mit guten Einschaltquoten und Konkurrenzdruck auseinandersetzen, um sich über Werbeeinnahmen finanzieren zu können. Das heißt im Klartext, sie müssen sich den Zuschauern und ihren Wünschen mit ihrem Programmangebot und der Vielfalt anpassen. Die Zuschauer haben somit einen gewissen Einfluss auf den Erfolg oder Misserfolg einer Sendung.
Das kann den öffentlich-rechtlichen Sender prinzipiell egal sein. Denn sie treiben einen Großteil ihrer Einnahmen über die GEZ zwangsmäßig ein.

GEZ und Einwohnermeldeamt kooperieren miteinander
Die Ämter geben Daten der Einwohner weiter / Bild: Urheber: ginasanders / 123RF

GEZ und Einwohnermeldeamt stecken unter einer Decke

Ob die einstmaligen Eintreiber der GEZ Angst bekommen haben, an den Türen von erbosten Bewohnern zu klingeln und nach den Gerätschaften zu fragen, oder ob der Geiz deren Gehälter zu zahlen, überwiegt hat? Wer weiß, es gibt sie jedenfalls nicht mehr. Stattdessen findet ein Abgleich der Meldedaten beim Einwohnermeldeamt und der GEZ statt. In dem Augenblick, in dem man sich an einer neuer Adresse anmeldet, weiß auch die GEZ davon. Nur ein paar Tage später ist der Brief mit der Zahlungsaufforderung des Haushaltsbeitrages im Briefkasten.

Werbung bei ARD und ZDF

Die Gebühren bzw. die Haushaltsabgabe reichen offensichtlich nicht aus, denn auch ARD und ZDF unterbrechen ihre Sendungen mit Werbespots. ARD und ZDF werben im Internet mit dem Werbeslogan „Das beste Umfeld für Ihre Werbung„.
Mit den Nachrichten und deren Kompetenz sowie Glaubwürdigkeit werden Werbetreibende dazu aufgefordert, das gute Image zu nutzen. Und dass, obwohl Überschüsse aus dem Rundfunkbeitrag in Höhe von rund 1,2 Milliarden EUR aufgedeckt wurden und im Jahr 2016 sogar mit 1,5 Milliarden EUR prognostiziert sind. Ein Ärgernis für jeden Beitragszahler.

Ist die GEZ verfassungswidrig?

Kein Wunder, dass die Kritik an dem Rundfunkbeitrag immer stärker wird. Einige sind gar der Meinung, er sei verfassungswidrig. Diesen Umstand hat die FDP bereits 2013 zur Kenntnis genommen. Dem Handelsblatt gegenüber äußerte der parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Hans-Joachim Otto, dass der neue Haushaltsbeitrag wohl verfassungswidrig sein dürfte, innere Widersprüche enthält und ein gesetzgeberisches Flickwerk sei.

Eine Studie des Bundesfinanzamtes aus dem Jahr 2014 kommt zu dem Schluss, dass ARD und ZDF in der jetzigen Form nicht mehr dem Trend der Zeit entsprechen und die Privatsender ihren Job besser beherrschen. Die Beamten und Wolfgang Schäubles Berater halten die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender über die Haushaltsabgabe zu teuer. Stattdessen schlagen sie eine moderne Nutzungsgebühr vor. Das soll heißen, es soll nur derjenige für ARD und ZDF zahlen, der deren Angebot auch tatsächlich nutzt.

Fernsehprogramm selbst bestimmen
Fernsehprogramm individuell bestimmen / Bild: geralt – Pixabay.com/de

Neuer Trend – Selbstbestimmung, was im Fernsehen läuft

In der heutigen Zeit des Internets mit SmartPhones, Tablets und SmartTVs hat sich das Verhalten der Zuschauer beim Fernsehgucken grundlegend geändert. Um eine Sendung oder Reportage, einen Spielfilm, ein Konzert oder eine Serie zu sehen, muss man schon lange nicht mehr zu einer bestimmten Zeit den Fernseher einschalten. Zahlreiche Mediatheken, Portale und Webanbieter bieten dem Zuschauer vielfältige Möglichkeiten das Programm kostenpflichtig online anzusehen oder herunterzuladen. Die Individualität und der Umstand selbst zu bestimmen, was wann geguckt wird, stellt die Zahlung des Haushaltsbeitrags noch mehr in Frage.
Nicht jeder interessiert sich für das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender. Warum also dafür bezahlen?

Aufrufe und Initiativen wie „Gemeinsam gegen die GEZ“ oder „Wir alle gegen GEZ“ sind zunehmend in den Social Networks zu finden. Die Stimmen werden immer mehr und immer lauter. Dennoch bleibt es wohl noch abzuwarten, ob sich die breite Masse Gehör verschaffen und gegen etwas die Machenschaften der GEZ ausrichten kann.

Titelbild: Urheber: mpanch / 123RF

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2 Kommentare

  1. Solltest allerdings mal 2 Dinge korrigieren. Der aktuelle
    Rundfunkstaatsvertrag und somit die Haushaltsabgabe (und nicht
    geräteabhängige Abgabe) gilt seit dem 1. Januar 2013 (und nicht 2015)
    und die Studie, die Du ansprichst ist nicht vom Bundesfinanzamt (was
    auch immer das sein soll) sondern vom Bundesministerium der Finanzen.

  2. Es laufen diverse Anfechtungsverfahren gegen den „Beitrag“, der in juristischer Realität allein als „Steuer“ qualifiziert wird und damit per Bundesgesetz erhoben werden muß. Das aktuellen Verfahren ist rechtswidrig, denn es hat nur einen Vertrag der Länder zur Grundlage.

    Bis hin zum EuGH und in verschiedenen Anfechtungsvarianten laufen die Verfahren gegenwärtig. Es gibt berechtigte Hoffnung auf eine Aufhebung der aktuellen Vorgehensweise.

    Die Mehrheit der mit den Verfahren meist verbundenen alternativen Vorschläge entspricht zwar nicht den regierungspolitischen Wünschen nach einem regierungsfreundlichen Rundfunk zur Steuerung des politischen Willens der Bevölkerung, sollte sich aber dennoch wegen der stärkeren Argumente schließlich durchsetzen wonach es ausschließlich dem Verbraucher zu überlassen ist, was er nutzen möchte und wie es bezahlen.

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